Wer ein Buch oder einen Song schreibt, eine Marke etabliert, eine technische Innovation entwickelt, eine individuelle oder neuartige Software aufbaut oder kreative Designleistungen hervorbringt, erntet zunächst Anerkennung und Respekt. Aber so romantisch, wie Jefferson es seinerzeit formulierte, stellt sich die Gegenwart nicht mehr dar.
Kreativität ist nicht mehr (nur) Berufung, sondern auch Beruf. Und ein solcher dient zu Erhaltung der Lebensgrundlage. Kreativität muss daher wirtschaftlich verwertbar sein, Investitionen müssen erwirtschaftet werden.
Durch den Lizenzvertrag erteilt der Inhaber eines immateriellen Rechtes (an einem urheberrechtlich geschützten Werk, einem markenrechtlich geschützten Begriff oder Symbol, einer technischen Weiterentwicklung, einem individuellen Design oder ähnlichem) dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht an ebendiesem Recht. Trotz seiner imensen wirtschaftlichen Bedeutung ist dieser Vertragstyp im BGB nicht näher geregelt. Grundsätzlich besteht daher Vertragsfreiheit; zu beachten sind aber steuerliche Vorschriften, Insolvenzvorschriften, vom Vertragsgegenstand abhängige Schutzstatuten und andere zwingende Regelungen. Je nach Umfang der Nutzung werden einfache oder ausschließliche, zeitlich oder räumlich begrenzte, auf bestimmte Nutzungsarten beschränkte und/oder gegen Gegenleistung gewährte Lizenzen erteilt.
Achten Sie auf ein wirtschaftliches Management Ihrer immateriellen Güter!
Unsere Kanzlei erstellt Ihnen maßgeschneiderte Vertragswerke und sichert Ihre Rechte. Abhängig von Ihren Bedürfnissen greifen unsere Rechtsanwälte auf bewährte Konzepte zurück oder entwickeln mit Ihnen neuartige rechtliche Konstruktionen.
Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie zur Verwirklichung Ihrer wirtschaftlichen Vorhaben auf die Einräumung von Nutzungsrechten durch deren Inhaber angewiesen sind. Wir begleiten Sie bei Verhandlungen und achten auf ein angemessenes Ergebnis.
Wir beraten Sie auch bei der Überwachung Ihrer immateriellen Rechte und der Verfolgung eines Rechtsmissbrauchs durch andere; werfen Sie dazu einen Blick auf unsere Angebote im Urheberrecht bzw. im Marken- und Kennzeichenrecht.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
- Rechtsanwalt Klaus Hornung (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz)
- (Schwerpunkte: Gewerblicher Rechtsschutz, Geistiges Eigentum)

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