07.10.2009
Ausrufezeichen als Marke
Das EuG hat am 30.9.2009 entschieden, dass ein Ausrufezeichen als Marke nicht eintragungsfähig ist. Geklagt hatte „Joop!“. Dem Zeichen fehle es allerdings an Unterscheidungskraft und es sei auch durch die (dauerhafte) Benutzung keine Unterscheidungskraft erworben worden, so das wenig überraschende Urteil des Gerichts.
Den Volltext des Urteils finden Sie hier.
