GHI informiert

15.03.2010

BGH: Aktualität von Preissuchmaschinen

Was war passiert:

Ein Unternehmer bewirbt sein Produkt über eine Preissuchmaschine. In der Folge entscheidet er sich, den Preis für das Produkt heraufzusetzen. Diese Preiserhöhung wird in der Preissuchmaschine jedoch erst nach einiger Zeit aktualisiert. Folglich zeigt der Preis entsprechend der Angabe in der Preissuchmaschine bis zur Aktualisierung einen zu niedrigen Preis an.

In dem Verhalten des Unternehmers liegt nach der Rechtsprechung des BGH eine irreführende Werbung und damit ein Wettbewerbsverstoß. Als Begründung führt das Gericht an, dass ein Verbraucher davon ausgehe, die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erwerben zu können. Ein Verbraucher rechne nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei der Werbung in Preissuchmaschinen Preiserhöhungen erst erfolgen dürfen, sofern diese in sämtlichen Preissuchmaschinen aktualisiert wurde. Ob dies in der Praxis aufgrund der Besonderheiten des Internets und der technischen Grenzen von Preissuchmaschinen umsetzbar ist, erscheint indes fraglich.