05.11.2010
BGH: Harplatzhelden 1 : wfv 0
Mit Urteil hat der BGH in letzter Instanz eine Klage des Württembergischen Fußballverbandes abgewiesen, mit der dieser den Betreibern des Internetportals "hartplatzhelden.de" die Veröffentlichung von Homevideos verbieten lassen wollte, die Amateurspiele aus eben jenem Verband wiedergeben.
Auf diesem Portal können die Zuschauer eines Fußballspiels aus den unteren Ligen ihre eigenen Videos veröffentlichen. Das Portal ist für die Nutzer kostenlos; finanziert wird die Seite - wen wundert's - über Werbebanner und -Flächen.
Der wfv sah sich in seinen Rechten verletzt, weil ihm das alleinige Recht an der Verwertung der Fußballereignisse zustünde. Während das Landgericht und das Oberlandesgericht der Klage noch stattgaben, hat der BGH in Karlsruhe diese beiden Urteile kassiert und die Klage abgewiesen. Ein unlauteres Nachahmen oder Ausnutzen fremder Leistungsergebnisse nach § 4 Nr. 9 b UWG liege nicht vor.
Wir gratulieren den Machern zu ihren starken Nerven! Nach zwei verlorenen Instanzen auch noch den BGH anzurufen, zeugt von guten Nerven. Oder eben "Eiern", wie der ebenfalls aus Karlsruhe stammende "Titan" des deutschen Fußballs wohl sagen würde. Karlsruhe gegen Stuttgart, Baden gegen Schwaben ... und die Badener haben das letzte Wort!
Ein Spiel geht eben doch über drei Halbzeiten!
