14.11.2011
BGH weist Klage in Sachen Stuttgart21 endgültig ab
Mit Beschluss vom 09.11.2011, AZ I ZR 216/10, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurück gewiesen. Der Kläger sah das Urheberpersönlichkeitsrecht (hier: § 14 UrhG) des inzwischen verstorbenen Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs, Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz, durch die geplanten und teilweise schon umgesetzten Baumaßnahmen im Zuge des Projekts "Stuttgart 21" verletzt. Der Kläger selbst ist als Erbe befugt, dessen Rechte geltend zu machen.
Das OLG hatte die Klage abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Der BGH folgte nun dieser Auffassung. Die maßgeblichen Rechtsfragen seien bereits geklärt und vom OLG frei von Rechtsfehlern dem Urteil zugrunde gelegt worden.
Bleibt dem Kläger nur, auf den Volksentscheid und dessen Folgen zu hoffen ....
