GHI informiert

11.01.2011

Drohen Bußgelder gegen Google-Analytics User?

Laut eines Artikels in der FAZ vom 10.1.2011 wurden die Verhandlungen zwischen Google und deutschen Datenschützern über datenschutzrechtliche Nachbesserungen bei "Google Analytics" abgebrochen. Daher könnten Nutzern dieser Software Bußgelder drohen.

Das Problem ist nicht neu. Die Tracking-Software Google Analytics ermöglicht Websitebetreibern Statistiken über die Nutzung Ihrer Website zu erstellen. Sofern die Software eingesetzt wird, werden die erhobenen Nutzerdaten einschließlich der IP-Adresse auf Server in den USA übertragen und dort verarbeitet. Dies ist nach Ansicht von Datenschützern datenschutzrechtlich unzulässig. Es wurde daher seit einiger Zeit an einer Lösung gearbeitet und zwischen dem für Google zuständigen Datenschutzbeauftragten Johannes Casper (Hamburg) und Google über Nachbesserungsmöglichkeiten verhandelt. Die Verhandlungen wurden abgebrochen denn: "Was Google bietet, reicht nicht" (so Casper). Da die rechtliche Verantwortung für die datenschutzrechtlich unzulässige Übermittlung der Daten jedoch nicht bei Google, sondern bei den Betreibern der Websites liegt und die Aufsichtsbehörden gegen Google selbst nicht vorgehen können, wird nun erwogen gegen die Websitebetreiber vorzugehen und diesen ein "empfindliches Bußgeld" aufzuerlegen. Gleichzeitig wir ein Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen erwogen.

Man darf gespannt sein, wie sich dieser Konflikt fortsetzt. Für einzelne Unternehmen, die Google Analytics benutzen, sehen wir derzeit aber (noch) keinen Handlungsbedarf.
Bisherige Verfahren in diesem Zusammenhang sind aus den Bundesländern Schleswig-Holstein und NRW bekannt, nach unserer Kenntnis wurde ein Bußgeld bisher noch nirgends verhängt.