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12.01.2011

Durchbruch gegen Abo-Fallen Betreiber?

Nach Ansicht des OLG Frankfurt erfüllt das Betreiben von sog. Abo-Fallen im Internet den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs.
Das Landgericht Frankfurt hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens zuvor abgelehnt und sich hierfür des bisher üblichen Arguments bedient, die Kunden seien nicht getäuscht worden, da die Angebote an irgend einer Stelle einen Preishinweis enthalten hätten. Das OLG Frankfurt sah dies nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft anders und entschied, dass das LG das Hauptverfahren eröffnen müsse. Im Falle einer Verurteilung - und die scheint nicht gerade unwahrscheinlich - drohen den Betreibern der Websites Haftstrafen von mindestens 6 Monaten, § 263 II StGB.

Die rechtlichen Konsequenzen für die Betreiber gewinnen dadurch deutlich an Qualität im Vergleich zu den bisher verkraftbaren Unterlassungsverpflichtungen oder Schadensersatzforderungen. Wenn diese Rechtsprechung Schule macht, kann dies durchaus bedeuten, dass Verbraucher in Zukunft Abzocke durch Abo-Fallen im bisher gekannten Umfang nicht mehr zu befürchten haben. Eine solche Entwicklung der Rechtsprechung und die damit verbundene Abschreckung erscheint effektiver als die momentan propagierte "Button-Lösung".