04.01.2010
Erbrechtsreform
Zum 1.1.2010 ist die Erbrechtsreform in Kraft getreten. Insbesondere sind Pflichtteilsregelungen erneuert worden, die verhindern sollen, dass ein Erbe eines Hauses oder einer Firma dieses / diese verkaufen muss, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Presseerklärung des BMJ.
