08.04.2011
Facebook "Like-Button" nicht wettbewerbswidrig
Laut Beschluss des LG Berlin vom 14.3.2011 ist die Verwendung des Facebook "Like-Buttons" auf einer Website kein Wettbewerbsverstoß gemäß § 4 Nr. 11 UWG. Dies ergibt sich einerseits aus dem Schutzzweck der Norm, sowie einer zeitlichen Komponente, da in diesem Fall die Rechtsverletzung zeitlich nicht mit dem Marktverhalten zusammen fällt. Ausserdem ist § 13 TMG nicht als Marktverhaltensregel zu qualifizieren, denn diese Norm dient dem Persönlichkeitsschutz der Verbraucher und nicht dazu für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen.
In dieser Hinsicht kann also aufgeatmet werden, das wird wohl auch die vielen Nachahmer der Idee des "Like-Buttons" freuen. Allerdings impliziert der Beschluss des LG Berlin auch, dass ein Verstoß gegen § 13 TMG vorliegt. Eine Unterrichtung über die Verwendung von personenbezogenen Daten - welche in solchen Fällen wohl anzunehmen ist - sollte also vorgehalten werden, damit kein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt.
