02.12.2011
Filesharing: U + C versendet Massenschreiben
Der gestrige Donnerstag schien gegen Mittag ruhig ausklingen zu wollen. Bis die Post kam! Ein riesenhafter Stapel Papier quoll aus dem Briefkasten. Das sah zunächst nach Arbeit aus.
Bis der Stapel sortiert war. Mehrheitlich fanden sich darin Schreiben, die von der Kanzlei U+C in den offenen Akten verschickt worden waren. Sie glichen, von den Aktenzeichen usw. abgesehen, wie ein Ei dem anderen. Da das ursprüngliche Angebot nicht angenommen wurde, fordert man jetzt Gebühren nach RVG und Lizenzschaden iHv. zusammen € 1.286,80; ohne Differenzierung nach dem angeblich verletzten Recht und natürlich ohne ein Wort zu unserem jeweiligen Vortrag.
Offenbar interessiert es die Kollegen nicht, weshalb sich unsere Mandanten nach unserer Beratung dazu entschieden haben, die Forderungen nicht zu erfüllen. Ob man darauf spekuliert, dass wir grundsätzlich zu dieser Verweigerungshaltung raten ....
Ebenfalls interessant: In einem Fall wurde eine Mandantin direkt angeschrieben. Die Kollegen nehmen Bezug auf ein angeblich im März abgesandtes Abmahnschreiben, dass leider unbeantwortet geblieben sei. Der Rest deckt sich dann weitgehend mit dem anderen Stapel. € 1.286,80 seien zu zahlen, kurze Frist etc., nur die Unterlassungserklärung wird erstaunlicherweise nicht mehr gefordert.
Also wurden die Schreiben, wie es sich gehört, an die Mandanten weiter geleitet. Wir sind gespannt, ob diese sich beeindrucken lassen. Für uns ging der Donnerstag dann doch entspannt zu Ende.
