13.01.2010
Filesharing-Update
Das OLG Köln bestätigt die Haftung von Familienangehörigen in Filesharing-Fällen. Am 23.12.2009 bestätigt das OLG (Az. 6 U 101/09) die Rechtsauffassung, dass eine Familienmutter als Anschlussinhaberin für Urheberrechtsverstöße haftet und die Abmahnkosten zu tragen hat. Die Pressemitteilung des OLG finden Sie hier.
