29.03.2010
Gesetzgebung zu 0180-Nummern
Am 25.03.2010 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass unter anderem die Nutzung von so genannten 0180 Rufnummern betrifft. Durch das Gesetz werden die Anforderungen an die Nutzer von 0180 Nummern verschärft.
Zum einen regelt das Gesetz Höchstgrenzen für Anrufe. So dürfen Anrufe aus dem Festnetz nicht mehr als 14 Cent pro Minute kosten oder alternativ 20 Cent pro Anruf. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz ist der Preis für Anrufe auf nicht mehr als 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf gedeckelt.
Zum anderen sollen die tatsächlichen Kosten für die Kunden transparenter gestaltet werden. Daher sind Anbieter von 0180 Rufnummern nunmehr verpflichtet sowohl bei Anrufen aus dem Festnetz, als auch aus dem Mobilfunknetz anzugeben, welche Kosten konkret anfallen. Um sich nicht der Gefahr einer Abmahnung auszusetzen sollten hier die Angaben genau, am besten anwaltlich überprüft werden.
