GHI informiert

04.08.2010

Google wird AdWord-Werbung mit fremden Marken zulassen

Damit reagiert das Unternehmen auf die Rechtsprechung des EuGH vom März dieses Jahres. Ein Verfahren aus Frankreich fand seinen Weg bis zum obersten europäischen Gericht, dass für seine Entscheidung eine Richtlinie der EU auszulegen hatte.

Bei der AdWord-Werbung von Google kann ein Unternehmen Werbefläche mieten, so dass bei Eingabe bestimmter Suchbegriffe durch einen Internetnutzer neben den tatsächlichen Fundstellen auch Werbung des Inserenten erscheint. Lange Zeit war umstritten, ob diese Werbung für Suchbegriffe gemietet werden konnte, die geschützten Kennzeichen anderer Unternehmen entsprechen. Durfte also beispielsweise ein BMW-Vertragshändler Werbung schalten lassen, wenn der Nutzer die Suchmaschine nach "Mercedes" suchen ließ, um auf sein Konkurrenzangebot hinzuweisen?

Der EuGH hatte Klagen von Kennzeicheninhabern, die gegen diese Möglichkeit eingereicht worden waren, abgewiesen. Auch Google wird jetzt seine Richtlinien ändern, nach denen es Markeninhabern bislang möglich war, sich über die AdWord-Nutzung von Fremdanbietern zu beschweren.

Für die Werbenden wird dadurch eine wichtige Werbeplattform eröffnet. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Anzeige selbst dann keine fremden Kennzeichen enthält. Der Kunde muss erkennen, dass er keine Waren des Kennzeicheninhabers dahinter auffindet, sondern eben Konkurrenzangebote.

Die Mitteilung von Google finden Sie hier.