30.08.2011
Grenze für (Negativ-) Bewertungen
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 03.05.2011 (15 U 194/10) entschieden, dass eine in einem Restaurantführer veröffentlichte Restaurantkritik unzulässig sein kann, nämlich wenn (erstens) die Kritik lediglich auf Grund eines einzelnen Besuchs erstellt wurde und (zweitens) erhebliche Nachteile für den Restaurantbetreiber nach sich ziehen kann.
Ein einzelner Besuch stelle keine hinreichend zuverlässige Tatsachengrundlage dar, zudem würde auch der Leser des Restaurantführers davon ausgehen, dass die Kritiken auf fundierter Grundlage getroffen wurden und nicht nur auf einem einzelnen Besuch. Ausserdem sei erkennbar, dass eine Veröffentlichung im entsprechenden Resaturantführer erhebliche Nachteile nach sich ziehen könne, die bis an die Grenze einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz gehen könne.
Interessant dürfte die Frage sein, inwiefern dieses Urteil sich auf andere Bewertungen - etwa Bewertungen im Internet, z.B. bei Google maps oder bei Arztbewertungen - auswirken kann, denn auch hier dürfte nach dieser Argumentation eine Beurteilung auf Grund einer subjektiven Einzelerfahrung unzulässig sein (sofern erhebliche Nachteile entstehen können - das wird aber bei wirklich schlechten Bewertungen fast immer der Fall sein).
