17.06.2010
Justizministerin nimmt Stellung zum "3. Korb" der Urheberrechtsreform
Die Bundesjustizministerin, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat in ihrer "Berliner Rede" zum Urheberrecht einen Ausblick auf die noch anstehenden Reformen des Urheberrechts gewagt.
Dabei hat sie sich zunächst dagegen ausgesprochen, bei einer Urheberrechtsverletzung über das Internet dem Anschlussinhaber den Zugang zu sperren oder in der Bandbreite zu drosseln. Unsere französischen Nachbarn hatten mit diesen martialischen Maßnahmen für geteiltes Echo in der Fachwelt gesorgt. Uns bleiben sie - zum Glück - erspart.
Außerdem sollen die Provider verstärkt in die Pflicht genommen werden, ihre Kunden über die Gefahren eines Internetzugangs hinsichtlich der Möglichkeiten von Urheberrechtsverletzungen aufzuklären. Damit dürfte allen Interessengruppen gedient sein. Derzeit müssen Rechteinhaber mühsam eine Verletzung von Verkehrspflichten konstruieren, um den nicht selbst an der Urheberrechtsverletzung beteiligten Anschlussinhaber wenigstens über eine Störerhaftung zur Kasse zu bitten. Wir wundern uns dabei immer wieder, wie man dem 70-jährigen, kaum deutsch sprechenden Sozialhilfeempfänger allen Ernstes unterstellen kann, den Unterschied zwischen einer WEP- und einer WAPII-Verschlüsselung oder die Funktionsweise eines Peer-to-Peer-Netzwerkes zu kennen.
Andere wichtige Fragen blieben einstweilen leider unbeantwortet.
