GHI informiert

28.08.2009

Katja Günther muss Schadensersatz zahlen

Rechtsanwältin Katja Günther wurde vom AG Karlsruhe auf Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Sie muss die Anwaltskosten tragen, die auf Grund der „Gegenwehr“ gegen eine Forderung aus einer „Abofalle“ entstanden sind.