08.07.2011
Markenrechtliche Abmahnung des "Pfeffis"
Ein Herr Viggo Weber aus Eisfeld beruft sich auf mehrere eingetragene Marken, von denen immerhin eine auch für "alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)" eingetragen wurde. Aus "reiner Kulanz" bietet er an, den Konflikt mittels Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer "Warenzeichennutzungsgebühr" beizulegen.
Nach kurzer Internet-Recherche stellen wir eine ganz Latte an Maßnahmen zur Gegenwehr zusammen.
Vor allem fällt auf, dass es eine bereits seit 1990 eingetragene und damit deutlich ältere Marke "Pfeffi" für eben diesen Schutzbereich gibt. Diese lässt sich in der Regel als "relatives Schutzhindernis" der Abmahnung entgegenhalten.
Update 12.07.2011: Inzwischen haben wir erfahren, dass die Inhaberin dieser "Original"-Marke mit allen Mitteln gegen den Trittbrettfahrer vorgeht und eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die es ihm verbietet, das Zeichen "Pfeffi" für alkoholische Getränke zu benutzen. Herr Weber hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt, eine mündliche Verhandlung ist für August anberaumt.
Daneben stellt sich die Frage, ob es sich nicht um eine schlichtweg rechtsmissbräuchliche Markenanmeldung handelt. Dafür spricht auf den ersten Blick einiges. Laut mehrerer Presseberichte hat Herr Weber schon Abmahnungen ausgesprochen, bevor er überhaupt Inhaber der Marke für diese Waren gewesen ist. Und dass er selbst Produkte unter diesem Zeichen in Verkehr bringen will, konnten wir bislang nicht feststellen.
