14.04.2011
Netzjargon ("STFU") als Marke?
Wie der Spiegel berichtet, geht der Inhaber der beim DPMA eingetragenen Marke "STFU" gegen Händler vor, die diesen Begriff auf T-Shirts drucken und diese dann verkaufen.
Können Sie Netzsprache? Kennen Sie Akronyme wie "AFK", "ASAP", "OMG" oder eben "STFU"? Wenn nicht, sind Sie im Internet vielleicht noch nicht richtig angekommen. Einen Grundkurs für gebräuchliche Abkürzungen finden Sie etwa hier, bei wikipedia.
Hinter "AFK" verbirgt sich der Hinweis, mal eben nicht erreichbar zu sein ("away from keyboard"), hinter "OMG" ein Ausdruck der Überraschung ("Oh My God") und hinter "STFU" die nicht mehr ganz freundliche Bitte, weitere Kommentare für sich zu behalten ("Shut the F*** up!"). Wer sich mit Online-Spielen beschäftigt oder sich in Chatrooms tummelt, hat diese Form der Konversation mehr oder weniger verinnerlicht.
Ein pfiffiger (?) Geschäftsmann hatte die Idee, einen dieser Begriffe als Marke für sich zu reservieren, unter anderem für Bekleidungsstücke, und darunter fallen nun eben auch T-Shirts. Deswegen wurde ein anderer Geschäftsmann abgemahnt, der sich erdreistet hatte, eben diese Abkürzung auf ein Shirt zu drucken, und dieses zu vertreiben.
Laut "Spiegel" hat dieser eine Unterlassungserklärung abgegeben und die geforderten Anwaltsgebühren bezahlt, will nun aber die Löschung der Marke beantragen, weil es sich bei der Abkürzung "STFU" um eine üblich sprachliche Wendung handele.
Das könnte interessant werden. Einiges spricht für diese Behauptung. Aber die Marke ist nicht als Wortmarke, sondern als Wort-/Bildmarke eingetragen. Wenn das DPMA zu der Erkenntnis gelangt, dass die Buchstabenfolge "STFU" nicht eingetragen werden könne, so mag der Antrag dennoch daran scheitern, dass zumindest die graphische Gestaltung schutzbegründend wirkt. Aber diese schlägt dann natürlich nicht auf den Begriff an sich durch.
Dann aber wäre die Abmahnung unberechtigt gewesen, wenn der Abgemahnte zwar den Begriff, aber eben nicht eben diese Gestaltung verwendet hat. Das wiederum hat sich nach Abgabe der Unterlassungserklärung leider erübrigt.
Daneben könnte man sich die Frage stellen, ob denn überhaupt ein "markenmäßiger Gebrauch" (grob gesagt: Nutzung der Zeichenfolge als Hinweis auf die unternehmerische Herkunft) vorliegt, wenn die Buchstabenfolge lediglich Motiv eines T-Shirts gewesen ist, wie ein ganz gewöhnlicher T-Shirt-Spruch eben.
Wir wetten auf eine Löschung der Marke, sind aber auf den weiteren Verlauf gespannt.
