22.09.2009
Schutz von Texten auf Webseiten
Das Landgericht Köln hat am 12.8.2009 (Az. 28 O 396/09) entschieden, dass Webseitentexte auf Grund ihrer Sammlung, Einteilung und Anordnung urheberrechtlich schutzfähig sind. Insbesondere kann sich die Schutzfähigkeit daraus ergeben, dass Texte der Seiten für das Auffinden in Suchmaschinen optimiert sind. Urheberschutz genießt nach Ansicht des Gerichts beispielsweise die Aussage: „Ich bin mit der Musik der 70er und 80er Jahre aufgewachsen und habe die Begeisterung für die Musik bis heute nicht verloren.“
Das Urteil im Volltext finden Sie hier.
