15.09.2011
Sichere Nutzung von Google Analytics ist möglich
Der Streit um eine datenschutzkonforme Nutzung des Dienstes Google Analytics hat vorerst ein Ende gefunden. Google hat einige Forderungen der Datenschutzbehörden umgesetzt, so dass das Tool unter betimmten Voraussetzungen datenschutzkonform eingesetzt werden kann.
Google hat in folgenden Punkten eingelenkt:
- Den Nutzern wir ein browserübergreifendes Add-On zur Verfügung gestellt, mit welchem der Nutzung der Daten widersprochen werden kann.
- Auf Aufforderung des Webseitenbetreibers (das muss dieser manuell eingeben) werden die letzten 8 Ziffern der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht, so dass eine Identifizierung des Users unmöglich ist.
- Mit den Webseitenbetreibern soll ein Vertrag zur Auftargsdatenverarbeitung entsprechend den Vorgaben des BDSG geschlossen werden.
Die Betreiber der Webseiten müssen bei der datenschutzkonformen Nutzung darauf achten, dass:
- die Datenschutzerklärung auf die Nutzung von Google Analytics und auf Modifikationsmöglichkeiten durch Browser-Erweiterungen hinweist.
- die IP-Masken Funktion aktiviert ist, damit nicht die vollständige IP-Adresse übertragen wird.
- ein Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen wird (http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf).
- unrechtmäßig erhobene Daten müssen gelöscht werden.
Mehr dazu finden Sie unter: http://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/GoogleAnalytics_Hinweise_Webseitenbetreiber_in_Hamburg.pdf
Verantwortlich für den datenschutzgerechten Einsatz des Tools sind und bleiben die Webseitenbetreiber selbst.
Es wir abzuwarten bleiben, ob und inwiefern sich hieran noch Änderungen ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der sog. Cookie-Richtlinie.
