GHI informiert

30.09.2009

Verbraucher oder Unternehmer?

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eine natürliche Person, welche sowohl als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in ihrer freiberuflichen Tätigkeit am Rechtsverkehr teilnimmt, nur dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, wenn das konkrete rechtsgeschäftliche Handeln eindeutig und zweifelsfrei der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung des BGH.