25.07.2011
Vertragsmuster unterliegen AGB-Kontrolle
Wenn man bei einem Privatverkauf ein Vertragsmuster aus dem Internet benutzt, unterliegt der Vertrag der AGB-Kontrolle, da es sich dann um einen vorformulierten und nicht individuellen Vertrag handelt, so das OLG Oldenburg (Az. 6 U 14/11). Im Fall hatte eine Privatperson ein KfZ verkauft und als Vertrag eine Vorlage aus dem Internet benutzt, in welchem die Gewährleistung hinsichtlich der Beschaffenheit ausgeschlossen war. Auf diesen Ausschluss könne sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, da dieser AGB-widrig sei. Der Vertrag unterliege der AGB-Kontrolle, da ein formularmäßiger Kaufvertrag geschlossen worden sei, denn die Formulierungen der Vorlage seien für die mehrfache Verwendung vorformuliert. Ein Gewährleistungsausschluss sei daher gemäß § 309 Nr. 7a und b BGB unwirksam.
Nach dieser Rechtsprechung kommt es also auf den Zweck des Vorlagen-Erstellers und nicht auf den des Verwenders an. Aus unserer Sicht ein glattes Fehlurteil. Dennoch ist bei der Verwendung von Formularen und Mustern Vorsicht geboten!
