01.03.2010
Werbung mit "Originalware" und "Echtheitsgarantie"
Das Landgericht Köln hat die Werbung mit der Bezeichnung „Originalware“ oder „Echtheitsgarantie“ erlaubt. Damit stellt es sich gegen die Rechstprechung des LG Bochum, dass eine Werbung aufgrund eines Verstoßes gegen das Prinzip der Werbung mit Selbstverständlichkeiten untersagte. Das Urteil des LG Köln finden Sie hier!
