GHI informiert

16.08.2010

Widerrufsfrist bei „Google Street View“ vom 16.08.2010 bis 15.09.2010

„Google Street View“ veröffentlicht ab Ende des Jahres 360-Grad-Panoramabilder, die ganze Straßenzeilen, somit auch Häuser, PKW und Personen zeigen. Kritik an „Google Street View“ erfolgt vor allem seitens der Politik und Verwaltung sowie von Datenschützern. Hintergrund der Kritik sind zum einen (angebliche) Persönlichkeitsverletzungen durch das weltweite Veröffentlichen von Häusern, Wohnungen, zufällig aufgezeichneten Personen und PKW. Zum anderen werden datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, da eine Verknüpfung von Daten und Individualisierung von Personen, letztlich das Ausspähen von Bürgern möglich sei. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass unter Umständen private Gegebenheiten (Einblicke in Wohnungen, Einblicke in nicht offen einsehbare Bereiche von Häusern, Zugänge von Häusern, etc.) veröffentlicht werden.
Ob juristisch eine Persönlichkeitsverletzung oder ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt muss im Einzelfall beurteilt werden. Jedoch hat Google sich bereit erklärt, auf Anfrage der Betroffenen Bilder von  Personen, PKW und Häusern sowie Wohnungen unkenntlich zu machen. Hierzu kann Widerspruch gegen die Veröffentlichung angemeldet werden. Als Widerspruchsfrist gibt Google den Zeitraum von vier Wochen ab dem 16.08.2010 vor. Jedoch kann auch über diesen Zeitraum hinaus eine Unkenntlichmachung beantragt werden. Nach Aussagen von Google ist sodann allerdings mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei Monaten zu rechnen.