03.09.2009
Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
Am 4.8.2009 wurde das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen in § 312 d Abs. III BGB verändert. Ohne entsprechende Anpassungen der Widerrufserklärung besteht daher das Risiko einer Abmahnung!
Mehr dazu finden Sie: hier.
