Besprechungstermine für Mandanten
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Kurzfristige Besprechungstermine: Die Eigenarten unserer Mandate bringen es mit sich, dass zumeist zügig gehandelt werden muss, etwa um eine marken-, urheber- oder werberechtliche Abmahnung auszusprechen oder auf eine solche zu reagieren. Wir sind darauf vorbereitet und können Besprechungstermine mit einem unserer Rechtsanwälte in der Regel spätestens am nächsten Werktag einrichten.
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Der direkte Kontakt: Falls nicht ausnahmsweise alle Kollegen unabkömmlich sind, werden Sie bei Anruf auf Wunsch direkt zu Ihrem Sachbearbeiter oder ersatzweise einem eben so kompetenten Kollegen durchgestellt. "Der Herr Rechtsanwalt ist gerade in einem Termin" hören Sie nur dann, wenn er wirklich in einem Termin ist. Auch E-Mails werden von den Rechtsanwälten direkt bearbeitet.
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Betreuung von Mandanten im gesamten In- und Ausland: Selbstverständlich ist unsere Kanzlei mit moderner Infrastruktur ausgestattet. Da sich viele Mandate ohnehin um Medien und Internet drehen, ist ein persönliches Gespräch vor Ort oftmals entbehrlich. Zahlreiche Mandanten kommunizieren mit uns ausschließlich per (Video-)Telefon und Internet.
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Flexibel in Zeit und Ort: Moderne Rechtsberatung bedeutet für uns auch, sich den Bedürfnissen des Mandanten anzupassen. Falls erforderlich, finden unsere Rechtsanwälte auch abends nach gewöhnlichen Bürozeiten oder am Wochenende Zeit für ein persönliches Gespräch. Je nach Bedarf führen wir solche Gespräche auch gerne beim Mandanten selbst.
Seminare, Vorträge & Kolloquien
An dieser Stelle wollen wir auch auf mehr oder weniger öffentliche Veranstaltungen hinweisen, an denen unsere Rechtsanwälte beteiligt sind.
11.01.2012 | Aktuelle Entwicklungen im Filesharing
Heidelberg Handschusheim, Restaurant Herrenhaus
Gemeinsam mit dem Leiter der ArGe Gewerblicher Rechtsschutz des Heidelberger Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Kian Fathieh, trägt Rechtsanwalt Klaus Hornung, Partner bei GHI, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Regionalgruppenleiter Rhein-Neckar der "AGEM - ArGe Geistiges Eigentum und Medien" im DAV, zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung zu so genannten "Filesharing"-Fällen vor.
Da diese Art von Mandaten häufig auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten betreut werden, die sonst wenig mit dem Recht des Geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrecht, zu tun haben, sollen die interessierten Mitglieder der örtlichen Anwaltsvereine (Heidelberg und Mannheim) an diesem Abend für Filesharing-Fälle fit gemacht werden. Nach einem einführenden Vortrag von Rechtsanwalt Fathieh geht Rechtsanwalt Hornung systematisch die einzelnen Rechtsfragen durch, die bei der Filesharing-Problematik aufgeworfen werden. Anschließend gibt es eine offene Diskussion und die Gelegenheit, sich von den Spezialisten Fragen rund um dieses Thema beantworten zu lassen.
Das Skript zum Vortrag finden Sie hier.
15.11.2011 | Doppelvortrag im Rahmen der Gründerwoche Deutschland
Worms, der genaue Ort wird noch bekannt gegeben
Rechtssicherheit von Webseiten
Rechtsanwalt Christoph Göritz von der Kanzlei GHI-Rechtsanwälte in Mannheim gibt einen Überblick über rechtliche Risiken beim Betrieb von Webseiten.
Im ersten Teil wird praxisnah dargestellt, welche Anforderungen der Gesetzgeber an die Inhaber von Webseiten stellt, um eine rechtskonforme Webseite zu betreiben und wie diese umgesetzt werden. Es wird unter Berücksichtigung von Verbraucherschutz und Fernabsatzregelungen erläutert, wie Anbieterkennzeichnungspflichten wirksam eingebunden werden und worauf bei der Erstellung von Texten wie Impressum, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen geachtet werden muss.
Im zweiten Teil wird darauf eingegangen, wann und in welchen Fällen Fragen aus dem Bereich des Marken- oder Urheberrechts relevant sind und warum wettbewerbsrechtliche Fragen für die meisten Webseitenbetreiber eine große Rolle spielen. Hierbei wird anhand von Praxisbeispielen auf Haftungsfälle und Kostenrisiken und insbesondere auf kostenpflichtige Abmahnungen eingegangen. Zuletzt werden aktuelle datenschutzrechtliche Fragestellungen und Besonderheiten bei der Einbindung von sozialen Netzwerken aufgeworfen.
Das Skript zum Vortrag finden Sie hier.
Überblick zum Markenrecht
Rechtsanwalt Hornung erläutert das strukturelle Wesen des Rechtsinstituts der "Marken" und anderer geschützter Kennzeichen.
Darauf aufbauend erklärt er die drei Stufen des Markenschutzes: Planung - Anmeldung - Überwachung. Wie muss ein Zeichen beschaffen sein, um als Marke angemeldet werden zu können, und was muss man vor der Anmeldung einer Marke beachten, um nicht einen Konflikt zu provozieren? Wo meldet man seine Marke an, und wie läuft das Anmeldeverfahren ab? Was kann man tun, um die Rechte aus einer eingetragenen Marke durchzusetzen?
Danach soll noch kurz darauf eingegangen werden, wie ein Markenverletzungsstreit aussieht. Erklärt wird, welche Rechte einem Markeninhaber gegenüber dem Verletzer zustehen und wie diese durchgesetzt werden.
Das Skript zum Vortrag finden Sie hier.
19.10.2011 | Rechtsfragen bei Social Media - Ein Überblick
Marketing Club Rhein Neckar
Rechtsanwalt Christoph Göritz gibt einen Überblick über Rechtssicherheit im Internet im Allgemeinen und bei Social Media im Besonderen. Es werden anhand von verschiedenen Fällen wettbewerbs-, datenschutz- und urheberrechtliche Fragen aufgeworfen und besprochen. Insbesondere werden die Grenzen der Zulässigkeit bei sozialen Netzwerken sowohl anbieter- als auch nutzerseitig aufgezeigt.
Das Skript zum Download finden Sie hier.
12.10.2011 | Verbotene Werbemaßnahmen
Wirtschaftsjunioren Mannheim
Rechtsanwalt Patrick Imgrund gibt einen Überblick über Grenzen von Werbung und über die wichtigsten Themen der Rechtsprechung anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Themenkreis.
Das Skript zum Vortrag finden Sie hier.
27.01.2011 | Kolloquium der AGEM zum Thema "Filesharing: Im Jahr 1 nach BGH - Sommer unseres Lebens"
AGEM, Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im DAV, Regionalgruppe Mannheim
Als Regionalgruppenleiter der AGEM wird Herr Rechtsanwalt Hornung am 27.01.2011, ab 19.00 Uhr, ein Kolloquium zu diesem nach wie vor lautstark diskutierten Thema moderieren. Wir wollen uns an diesem Abend darüber austauschen, inwiefern durch die Rechtsprechung des BGH Rechtssicherheit geschaffen wurde, welche Fallkonstellationen nunmehr zweifelsfrei gelöst werden können, welche Fragen nach wie vor offen sind und wie die Instanzrechtsprechung mit den Vorgaben des BGH bislang umgeht.
Die Teilnahme steht allen interessierten Kolleginnen und Kollegen offen, auch denen, die nicht Mitglied der AGEM sind. Das Kolloquium soll in unseren Kanzleiräumen stattfinden. Wegen der begrenzten Kapazitäten wird um Voranmeldung gebeten.
Die AGEM ist -> hier zu Hause!
17.01.2011 | Neuauflage des Vortrags "Ideenschutz: Überblick über Geistiges Eigentum"
Wer den Vortrag unseres Kollegen Rechtsanwalt Hornung auf dem Existenzgründertag verpasst hat, kann am 17.01.2011, 19.00 Uhr, das Versäumte nachholen. Dann wird Rechtsanwalt Hornung den Mitgliedern und Interessenten des Freelancer International e. V. im Rahmen des Monatstreffens der Regionalgruppe Rhein-Neckar zu diesem Thema zur Verfügung stehen. Da wir mit einem überschaubaren Zuhörerkreis rechnen, wird diese Veranstaltung jedoch eher den Charakter eines Kolloquiums haben und interaktiver sein.
Näheres zum Freelancer International e. V. und der Veranstaltung finden Sie -> hier!
20.11.2010 | Vortrag von RA Hornung anlässlich des Existenzgründungstages MRN 2010
Ideenschutz: Überblick über Geistiges Eigentum
Wissen, Know-How, Kreativität, Image – nicht umsonst wird das „geistige Eigentum“, neudeutsch „Intellectual Property“ (IP), gerne als „Rohstoff des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet. Gerade bei Gründung eines Unternehmens ist es unbedingt erforderlich, rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz des eigenen IP zu treffen, und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass fremde Rechtsgüter nicht verletzt werden. Der Vortrag wird Ihnen einen Überblick über die Systematik im Rechtsgebiet des geistigen Eigentums verschaffen. Es werden die einzelnen Gattungen der IP-Rechte kurz vorgestellt und anhand der wohl für alle Existenzgründer wichtigsten Rechte (Kennzeichenrechte und Urheberrecht) erläutert, wie man Rechte aus IP erwirbt und welche Ansprüche sich daraus ableiten lassen. Der Zuhörer soll erkennen, welche Chancen sich bieten, aber auch für die bestehenden Gefahren (Stichwort „Abmahnungen“) sensibilisiert werden.

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