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"Auch wenn sie der Regisseur des Films sind, Howard, was Sie verlangen ist unmöglich!" - "Für mich ist nichts unmöglich! Geht nicht, will ich nicht hören." (Aviator)

Filmrecht

Filme sind rechtlich gesehen bewegte Bilder. Sie sind im Kino, Internet, Fernsehen, auf DVD oder BlueRay nahezu allgegenwärtig.

Infolge der technischen Möglichkeiten ist sowohl das Schaffen eines Filmes wie auch dessen Verbreitung ohne großen Aufwand möglich. Beispielsweise im Bereich der Werbung finden Filme vermehrt Verwendung. Viele Unternehmen und Unternehmer präsentieren sich auf der eigenen Homepage oder auf fremden über Filme, stellen Besprechungen oder Vorträgen einen kurzen Imagefilm voran oder werben sogar im Kino und TV. Darüber hinaus wirft jegliche Art der Verbreitung erstellter Filme rechtliche Fragen auf, wie beispielsweise  bei YouTube, Clipfish oder anderen Internet- Videoplattformen.

Die Spannbreite rechtlicher Fragen ist dabei nahezu unerschöpflich:

Welche Vorlage darf man verwenden?
Wie schützt man die eigene Idee (Romane, Aufsätze, Bilder)?
Wie veräußere ich Rechte an meinem Werk (z.B. Drehbuch oder Skript)?
Darf man bereits bestehende Werke verwenden (z.B. Musikstücke als Hintergrundmusik)
Welche Rechte haben Darsteller? Wie kann man diese regeln?
Wie verhalte ich mich gegenüber „zufällig“ gefilmten Personen?
Welche Urheberrechte und Verbreitungsrechte bestehen?
Wie regele ich die Verbreitung des fertigen Films?

… um nur einige zu nennen!

Wir vertreten Produzenten, Drehbuchautoren, Regisseure, Darsteller, Komponisten, Kameramänner: kurzum jeden der zu einem Film Vorlagen liefert, einen Film produziert, dreht oder in irgendeiner Weise an einem Film beteiligt ist.