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Partnerschaftsgesellschaft

Bei der Partnerschaftsgesellschaft handelt es sich um eine vom Gesetzgeber relativ neu geschaffene Rechtsform, die sich speziell an Angehörige freier Berufe richtet. Die Partnerschaftsgesellschaft ist daher besonders interessant für den Zusammenschluß von Ärzten, Architekten, Dolmetschern, Übersetzern, Steuerberatern und unter Umständen Berufsgruppen aus der Kreativwirtschaft.

Der besondere Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft im Gegensatz zu sämtlichen anderen Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, OHG, KG) besteht dabei vor allem in der Haftung. Während bei Personengesellschaften im allgemeinen jeder Gesellschafter für jedwedes Verschulden (auch der anderen Gesellschafter!) mit seinem privatem Vermögen haftet, wird die Haftung bei der Partnerschaftsgesellschaft neben dem Gesellschaftsvermögen auf das private Vermögen des Partners beschränkt, der den Schaden verschuldet hat (§ 8 Absatz 2 Partnerschaftsgesetz). Insofern ist es kaum nachvollziehbar, dass dort, wo die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft in Betracht kommt, auf die Rechtsform der GdbR zurückgegriffen wird.

Im Übrigen weist die Partnerschaftsgesellschaft gegenüber anderen Personengesellschaften kaum nennenswerte Besonderheiten auf. Sie setzt allerdings ein förmliches Gründungsverfahren voraus und bedarf der Eintragung im Partnerschaftsregister des jeweiligen Amtsgerichts.

Unsere Rechtsanwälte prüfen, ob die Möglichkeit dieser Rechtsform für das Unternehmen unserer Mandanten eröffnet ist, und erstellen dazu die maßgeschneiderten Gesellschaftsverträge. Bei Bedarf ziehen wir unsere Kollegin Dorothea Ambiel als Steuerberaterin hinzu.