Persönlichkeitsrechtsverletzung
Infolge des technischen Fortschritts durch Massenmedien, Internet sowie sozialer Netzwerke sind Verletzungen von Persönlichkeit und Privatsphäre Tür und Tor geöffnet. Eine Beleidigung, unwahre Tatsachenbehauptung oder andere Boshaftigkeiten sind schnell verbreitet und von nahezu jedem, vor allem Arbeitgeber, Geschäftspartner, der allgemeinen Öffentlichkeit, Nachbarn, Familie oder Freunden zu erfahren. Das Bedürfnis nach Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Insbesondere kommen folgende Bereiche in Betracht:
> Schutz vor Ehrverletzungen
> Schutz vor unwahren Tatsachenbehauptungen
> Schutz des Namens
> Schutz des Rechts am eigenen Bild
Wir beraten Sie gerne wie sie sich in Fällen der Persönlichkeitsrechtsverletzung verhalten können. Als Maßnahmen kommen vor allem der Widerruf, eine Unterlassungsverpflichtung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht.
In bestimmten Situationen können auch juristische Personen ein Persönlichkeitsrecht für sich beanspruchen. Auch diese können sich daher gegebenenfalls gegen Beeinträchtigungen desselben wehren. Zu nennen sind hier insbesondere Imageschäden durch Äußerungen in der Presse, ehemaligen Arbeitnehmern oder Dritten. Weiterhin kommt hierbei eine Verletzung des so genannten Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs in Betracht. (→ Wettbewerbsrecht)
