Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild wird durch das Kunsturhebergesetz (KUG) geschützt. Danach ist die Verbreitung oder Zurschaustellung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten grundsätzlich unzulässig.

Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild wird durch das Kunsturhebergesetz (KUG) geschützt. Danach ist die Verbreitung oder Zurschaustellung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten grundsätzlich unzulässig.