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Recht am eingerichteten oder ausgeübten Gewerbebetrieb

 

Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb oder auch als Recht am Unternehmen bezeichnet gewährleistet die ungestörte rechtmäßige Betätigung des Unternehmens. Es schützt Unternehmen und Unternehmer vor Beeinträchtigungen des Betriebs des Unternehmens. Als Beeinträchtigungen sind tatsächliche Störungen des betrieblichen Ablaufs ebenso möglich wie Schädigungen im Image, beispielsweise durch unwahre Tatsachenbehauptungen.