Recht der Verwertungsgesellschaften
Im Grundsatz muss jeder Inhaber von Urheber- oder Leistungsschutzrechten die Einräumung von Rechten an seinen Werken und Leistungen selbst regeln. Es wäre jedoch ein nicht zu bewältigender Aufwand, wenn beispielsweise jeder ausübende Künstler seine Schutzrechte mit jedem Radio- und Fernsehsender eigenständig verhandeln und kontrollieren müsste. Daher nimmt das Urhebergesetz den Gedanken der kollektiven Rechtewahrnehmung durch so genannte Verwertungsgesellschaften auf. Hierdurch nehmen basierend auf dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (WahrnG) Verwertungsgesellschaften bestimmte Rechte der einzelnen ihnen angeschlossenen Urheber und Künstler (Mitglieder) wahr. Die bekanntesten Verwertungsgesellschaften sind die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst).
Für die Nutzer von Urheber- und Leistungsschutzrechten bedeutet dies, dass sie die von ihnen gewünschte Nutzung bei den Verwertungsgesellschaften lizensieren müssen. Hier kommt es zu den unterschiedlichsten Fragestellungen:
– Welche Werke und Leistungen werden über die Verwertungsgesellschaften lizensiert?
– Wie melde ich die Nutzung ordnungsgemäß an?
– Ist - beispielsweise im Rahmen einer Bearbeitung oder Veränderung des Werkes - eine (zusätzliche) Erlaubnis des Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten einzuholen?
– Wie kostspielig ist eine Lizenz? Besteht eine Bindung an die Vergütungssätze der Verwertungsgesellschaften?
– Welchen Umfang hat die bereits erworbene Lizenz?
– Wie verhält es sich bei Nutzung mit grenzüberschreitendem Bezug sowohl in das europäische als auch nicht-europäische Ausland?
Im Verhältnis zwischen Urhebern und Leistungsschutzberechtigten einerseits sowie den Verwertungsgesellschaften andererseits werden so genannte Berechtigungsverträge geschlossen. Diese regeln in Verbindung mit der Satzung der jeweiligen Verwertungsgesellschaft die Rechte und Pflichten der Beteiligten, insbesondere in welchem Umfang und welcher Art Rechte von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden. Insgesamt stellen sich auch hier diverse Fragen. Unter anderem, welche Rechte ausschließlich übertragen worden sind, in welchem Bereich die eigene Verwertung fortbesteht, wie es sich bei der Bearbeitung von Werken verhält, etc..
