Schutz des Namens
Das Namensrecht wird durch § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gewährleistet. Geschützt wird das eigene Recht explizit gegen die Leugnung des Namens durch Dritte oder durch die Anmaßung des Namens. Auch ein Berufs- oder Künstlername fällt dabei generell unter den Schutz des § 12 BGB. Ferner erstreckt sich der Namensschutz auf die Namen juristischer Personen und anerkannten Personenvereinigungen.
