Die Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft (abgekürzt „UG“), gemeinhin auch Mini-GmbH genannt, erleichtert die Kapitalaufbringung für Existenzgründer bei der Neugründung von Unternehmen und fördert daher die Neugründung von Unternehmen insgesamt. Die Rechtsform der Unternehmergesellschaft („UG“) ist daher besonders interessant für Existenzgründer, die zu Beginn ihrer Tätigkeit lediglich geringes Kapital zur Verfügung haben oder auch nur wenig Kapital benötigen wie beispielsweise im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen. Die Unternehmergesellschaft („UG“) bzw. Mini- GmbH entspricht im Grundsatz einer vollwertigen GmbH, insbesondere im Hinblick auf die Haftungsvorteile einer Kapitalgesellschaft (u.a. GmbH, AG) gegenüber einer Personengesellschaft (u.a. GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG).
Im Gegensatz zur herkömmlichen GmbH kann die Unternehmergesellschaft („UG“) bzw. Mini-GmbH bereits ab einer Einlage von € 1,- gegründet werden, wobei die Unternehmergesellschaft („UG“) im Geschäftsjahr erzielte Gewinne nicht voll ausschütten darf. Vielmehr müssen bei der Unternehmergesellschaft („UG“) ein Viertel des um den Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses als Rücklage in die Bilanz eingestellt werden. Durch diese kontinuierliche Ansparung des Haftungskapitals bis zur Obergrenze desjenigen einer GmbH sollen Missbräuche wie beispielsweise die alleinige Nutzung als Verlustgesellschaft verhindert werden. Ist infolge der Ansparung bei der Unternehmergesellschaft („UG“) das Stammkapital einer GmbH erreicht, so ist eine einfache Umschreibung in die Rechtsform der GmbH möglich.
Auch das Gründungsverfahren ist bei der Unternehmergesellschaft („UG“) im Gegensatz zu einer herkömmlichen GmbH erheblich vereinfacht und vergünstigt. Voraussetzung für dieses vereinfachte Verfahren ist jedoch die Verwendung von Musterprotokollen (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) und die hiermit bedingte Beschränkung auf einfache gelagerte Strukturen.
Weiterhin besteht bei der Unternehmergesellschaft („UG“) die Verpflichtung den Zusatz „haftungsbeschränkt“ in der Firma aufzuführen.
