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IT-Wirtschaft

Rechtsberatung 4.0

Ein Fokus unserer Kanzlei liegt auf einer ganzheitlichen Beratung von IT-Unternehmen. Wir begleiten Systemhäuser, Programmierer und Softwareentwickler von der Idee bis zur Vermarktung ihrer Produkte.

Es gibt wohl keine Branche, die so schnell wächst und sich so schnell entwickelt, wie die IT-Branche. Die Rechtsprechung kommt der rasanten Entwicklung naturgemäß nicht hinterher, die Gesetzgebung schon gar nicht. Trotzdem oder vielleicht gerade deswegen ist eine moderne Rechtsberatung wichtig, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren. Außerdem müssen selbstverständlich zwingende bestehende Rechtsvorschriften beachtet werden, wie zum Beispiel der Datenschutz.

Wesentlich ist unserer Erfahrung nach auch die rechtliche Konzeption von IT-Anbietern und deren Leistungen. In vielen Fällen können wir Strukturen erschaffen, die es dem IT-Unternehmen erlauben, sich auf ihr eigentliches Geschäft zu konzentrieren und sich nicht permanent in individuellen Vertragsverhandlungen und Diskussionen befinden zu müssen.

Zudem beraten und vertreten wir IT-Anbieter bei Streitigkeiten außergerichtlich und auch gerichtlich. Am häufigsten dürften hierbei Softwaremängel Ursache des Streites sein.


Hier eine Auswahl unserer Mandanten aus der IT-Wirtschaft:

  • Systemhäuser / Softwareanbieter (Erstellen von Vertragswerken zur standardisierten Verwendung (AGB, Rahmenvereinbarungen), Gestaltung von Softwareentwicklungs- und Projektverträgen, Wartungs- und Pflegeverträge („SLA“ - Service Level Agreements), Gestaltung und Überprüfung von Lizenzmodellen)
  • App- und Softwareentwickler (Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Nutzungsvereinbarungen / Lizensierungen für browserbasierte Software („ASP“ / „SaaS“ / „PaaS“), Auftragsdatenverarbeitungsverträge
  • Unternehmen jeder Größe (Beratung im Bereich Datenschutz & Compliance, Beratung und Vertretung bei Softwaremängeln)
  • Onlinehändler / Webshopbetreiber (eigene Webshops, eBay, Amazon u.a. (AGB, Impressum, Datenschutzerklärungen, Verbraucherschutz - B2B und B2C)
  • Portalbetreiber, z.B. Schulungs- und Fortbildungsportale