Lade...

GHI Rechtsanwälte Mannheim: Markenrecht Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht

Markendefinition, Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenschutz: Themen wie die rechtssichere Aufstellung oder der effektive Schutz der eigenen Marke stellen in Mannheim und Umgebung viele Unternehmen vor große Herausforderungen.

Bei solchen und ähnlichen Fragestellungen ist es gut, einen erfahreneren Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der sich im Markenrecht bestens auskennt und genau weiß, in welcher Situation worauf geachtet und in welchem Fall was gemacht werden muss.

Von der strategischen Beratung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte: Die GHI Rechtsanwälte in Mannheim sorgen dafür, dass Ihre Marke von Anfang an rechtssicher aufgestellt und langfristig gegen Nachahmung und unlauteren Wettbewerb geschützt ist.


Unsere Beratungsfelder im Markenrecht

  • Allgemeine strategische Beratung im Markenrecht beim Aufbau eines Kennzeichenportfolios
  • Betreuung bei der Entwicklung neuer Marken und Kennzeichen (bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Marketingabteilungen oder -Agenturen)
  • Kennzeichenrecherche und Kollisionsprüfung
  • Anmeldeverfahren nationaler, europäischer und international registrierter Marken
  • Dauerüberwachung für Marken und Kennzeichen zur schnellen Erkennung von Rechtsverletzungen
  • Vertretung vor den Markenämtern (DPMA, HABM, WIPO) in Verfahren aller Art (Widerspruch, Löschung etc.)
  • Wahrnehmung der Rechte aus Marken und Kennzeichen; Verfolgung von Plagiatismus und sonstigen Markenrechtsverletzungen durch Abmahnung, Klage (Unterlassung und Schadensersatz) und Strafverfolgung; Löschung kollidierender Markenanmeldungen
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen oder überzogener Forderungen
  • Lizenzierung und Übertragung von Kennzeichenrechten

Domainrecht: Ein Sonderfall im Markenrecht

Als Sonderfall des Markenrechts lässt sich das Domainrecht bezeichnen. Beim Streit um eine Domain geht es regelmäßig um eine Auseinandersetzung über Markenrechte, Kennzeichenrechte oder Namensrechte. Die Kompetenz unserer Rechtsanwälte erstreckt sich selbstverständlich auch auf diese Fragen.


Kosten unserer Leistungen im Markenrecht

Für die Anmeldung von Markenrechten berechnet unsere Kanzlei die Rechtsanwaltsgebühren nach einem kombinierten System aus Pauschal- und Stundensatzhonoraren. Eine Übersicht finden Sie in unserer Gebührenübersicht für Markenanmeldungen.

Die rechtsanwaltliche Vertretung bei Marken- und Kennzeichenstreitigkeiten rechnet unsere Kanzlei in der Regel nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (-> RVG) ab. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung im Auftrag des Abgemahnten fällt daher zunächst lediglich eine Beratungsgebühr nach § 34 I RVG an. Sofern Sie selbst einen Markenrechtsverstoß abmahnen lassen wollen, sind die Kosten dieser rechtsanwaltlichen Abmahnung (sofern Sie berechtigt war) vom Abgemahnten zu erstatten. Dies gilt auch dann, wenn Sie als abmahnendes Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung unterhalten.

Sonstige Beratungstätigkeiten unserer Rechtsanwälte (Lizenzierungsprojekte, allgemeine strategische Beratung etc.) bieten wir für Stundensatzhonorare an. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage unter "Kosten unserer Leistungen". Gerne werden wir Ihnen auf eine unverbindliche Anfrage hin eine Einschätzung der Kosten der Rechtsberatung durch unsere Kanzlei zusammenstellen.