Mit dem englischen Wort E-Commerce (electronic commerce = elektronischer Handel) bezeichnet man den Handel von Waren und Dienstleistungen im Internet. Rechtliche Regelungen hierzu finden sich im BGB, weitestgehend basiert der E-Commerce jedoch auf der sog. E-Commerce-Richtlinie, welche durch das Gesetz zum Elekronischen Rechtsverkehr (EGG) umgesetzt wurde. Weitere zu beachtende Gesetze sind unter anderem das TKG, das TMG und das BDSG.
Handel im Internet gewinnt zunehmend an Bedeutung. Unabhängig von der Größe des Unternehmens gilt für alle der selbe rechtliche Rahmen, Internet Riesen wie eBay oder Amazon unterliegen den selben rechtlichen Anforderungen wie ein Einzelunternehmen, welches online Wäscheklammern verkauft. Dies betrifft z.B. die Impressumspflicht und weitere Anbieterkennzeichnungspflichten, das Einräumen von Widerrufsrechten gegenüber Verbrauchern, das Einhalten datenschutzrechtlicher, markenrechtlicher und urheberrechtlicher Bestimmungen sowie der sehr differenzierten Regelungen zu Fernabsatzverträgen.
Das Nicht-Einhalten jeder einzelnen Vorschrift kann massive Konsequenzen nach sich ziehen!
Insbesondere sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu befürchten, welche in der Regel vierstellige Kosten verursachen. Einige Verstöße sind darüberhinaus mit Bußgeldern belegt.
Es ist daher Teilnehmern am E-Commerce dringend zu raten, die richtigen Weichen rechtzeitig zu stellen!
Einhalten von Anbieterkennzeichnungspflichten (Impressum, Widerrufsbelehrungen etc.)
Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mehr dazu hier
Überprüfung der Geschäftsabläufe bei Webshops
Erstellen von Datenschutzerklärungen
Optimierung von Bestellvorgängen
Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher, markenrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
Überprüfung der Rechtssicherheit von Webshops
Beratung von eBay-Händlern