Das Medienrecht im Allgemeinen ist ein Querschnitt, der klassische Rechtsbereiche aus dem zivil-, öffentlichen- und Strafrecht, wie insbesondere das Presserecht und das Recht des Persönlichkeitsschutzes unter dem Blickwinkel der Medien vereint. Aufgrund neuer Informationstechnologien sind die so genannten Massenmedien neben die althergebrachten Rundfunk-, Film- und Printmedien getreten.
Vornehmlich stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung durch die Medien. Ist also beispielsweise zutreffend über Sie oder Ihr Unternehmen berichtet worden, sind Tatsachen korrekt und vollständig wiedergegeben worden? Oder ist infolge einer Berichterstattung ein gänzlich falsches Licht auf Ihre Person geworfen worden? Eventuell sind Sie auch ohne Ihr Einverständnis abgebildet worden?
Als Konsequenz einer unzulässigen Berichterstattung kommen neben dem Verlangen einer Gegendarstellung, eines Widerrufs oder Richtigstellung auch finanzielle Entschädigungsansprüche in Betracht.
Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Berichterstattung.
Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (insb. Gegendarstellung, Berichtigung, Widerruf und finanzielle Ansprüche) im Falle einer Verletzung Ihrer Rechte aufgrund einer unzulässigen Berichterstattung.
Beratung und Verteidigung bei Erhalt einer presserechtlichen Abmahnung.
Die rechtsanwaltliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten aller Art rechnet unsere Kanzlei in der Regel nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (-> RVG) ab.
Sonstige Beratungstätigkeiten unserer Rechtsanwälte bieten wir zu Stundensatzhonoraren an.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage unter "Kosten unserer Leistungen".
Gerne werden wir Ihnen auf eine unverbindliche Anfrage hin eine Einschätzung der Kosten der Rechtsberatung durch unsere Kanzlei zusammenstellen.