Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder wenn Sie Ihre Rechte mit einer Abmahnung geltend machen möchten.
Eine Abmahnung ist zunächst lediglich eine (außergerichtliche) Aufforderung eine Rechtsverletzung zu unterlassen. Daher ist an einer Abmahnung per se zunächst nichts Verwerfliches – im Gegenteil: Abmahnungen dienen in erster Linie dazu, gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Leider wurde das Instrument der Abmahnung in den letzten Jahren in ein schlechtes Licht gerückt, indem einige Kanzleien massenhaft Abmahnungen aussprechen und sich der Verdacht aufdrängt, dass hierbei das eigene wirtschaftliche Interesse der Anwälte im Vordergrund steht.
Gerade in den Rechtsgebieten, die wir schwerpunktmäßig bearbeiten, sind Abmahnungen aber regelmäßig das Mittel der Wahl.
Bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird, muss geprüft werden, ob die hierbei geltend gemachten Ansprüche bestehen. Typische Rechtsverletzungen, die für unsere Mandanten durch uns mit einer Abmahnung beanstandet werden sind zum Beispiel:
Gerne beraten wir Sie und prüfen, ob in Ihrem Fall eine Abmahnung sinnvoll erscheint und machen dann Ihre Rechte geltend. Bei berechtigten Abmahnungen stehen Ihnen in der Regel Unterlassungsansprüche zu, die durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden müssen. Daneben sind die Anwaltskosten der Abmahnung in aller Regel erstattungsfähig. In vielen Fällen wird im Wege der Abmahnung auch Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht.
Auch dann sind wir selbstverständlich gerne für Sie da. Generell lässt sich sagen: überstürzen Sie nichts und geben Sie keine voreiligen Erklärungen ab. Wir sind darauf eingerichtet, Ihnen kurzfristig eine erste Einschätzung zu geben und Sie bei den wesentlichen Schritten zu beraten bzw. diese für Sie zu übernehmen.
Neben den oben genannten Beispielen verfügen wir über eine jahrelange Expertise im Bereiche des E-Commerce und des Urheberrechts, z.B.: