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Designrecht

Schutz für Designs. Und Designer.

Gestalterische Erzeugnisse, die den geforderten Grad der Schöpfungshöhe nicht erreichen (insbesondere gewerblich genutzte Designleistungen wie Produktdesigns, Verpackungen, evtl. Homepages etc.) werden insbesondere durch das Designgesetz, daneben möglicherweise durch wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz oder Markenrecht geschützt. Diese Anspruchsgrundlagen werden unter dem Begriff "Designrecht" zusammengefasst.

Ein Design kann, wenn es "neu ist und Eigenart hat", ähnlich wie eine Marke durch Eintragung in das entsprechende Register Schutz erlangen, genießt diesen nach EU-Recht aber auch auf drei Jahre begrenzt als "nicht eingetragenes Designmuster".


Unsere Beratungsfelder im Designrecht:

  • Allgemeine Beratung und Betreuung beim Aufbau und bei der Verwertung geistigen Eigentums.

  • Sicherung der Rechte an Designleistungen, insbesondere die Schutzrechtsanmeldung.

  • Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (insb. Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz) im Falle einer Verletzung Ihrer Rechte an einem Design.

  • Beratung und Verteidigung bei einer (angeblichen) Designrechtsverletzung.

  • Lizenzierung von Designrechten.

 

 


Kosten:

Die rechtsanwaltliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten aller Art rechnet unsere Kanzlei in der Regel nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (-> RVG) ab.

Sonstige Beratungstätigkeiten unserer Rechtsanwälte bieten wir zu Stundensatzhonoraren an.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage unter "Kosten unserer Leistungen".

Gerne werden wir Ihnen auf eine unverbindliche Anfrage hin eine Einschätzung der Kosten der Rechtsberatung durch unsere Kanzlei zusammenstellen.