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IT-Recht und Internetrecht

ECHTE BERATUNG FÜR VIRTUELLE VORHABEN

Kindermund tut Wahrheit kund und formuliert mit dieser wohl häufig gestellten Frage sehr plastisch, wie die heranwachsende Generation das Medium Internet begreift: als naturgegebene Realität, nicht technische Innovation. Unsere Kanzlei ist der Überzeugung, dass ein Großteil der Gesellschaft noch immer nicht begriffen hat, welch drastische Veränderungen in allen Bereichen des Lebens in Folge der Etablierung des Internets um sich greifen (werden).

Wir Rechtsanwälte sind dankbar, in dieser (noch nicht abgeschlossenen) Sturm- und Drang-Phase des Internets und der Informationstechnologie an der Gestaltung des IT- und Internetrechts teilhaben zu können. Daher ist Rechtsanwalt Göritz Mitglied in der ArGe IT-Recht des Deutschen Anwaltsvereins (-> DAVIT) und Rechtsanwalt Hornung Mitglied (und Regionalbeauftragter Rhein-Neckar) der ArGe "Geistiges Eigentum und Medien" (-> AGEM-DAV).

"Internetrecht" oder "IT-Recht" als Fachbereiche sind insofern nicht als vollkommen neuartige Rechtsgebiete zu verstehen. Das Internetrecht ist vielmehr eine Kombination und Variante bereits bestehender Rechtsgebiete.

Grob unterteilen lassen sich IT-Recht und Internetrecht mit Bezug auf bestehende Rechtsgebiete etwa folgendermaßen:

  • Domainrecht: Markenrecht, Kennzeichenrecht, Namensrecht, Lizenzrecht
  • E-Commerce: Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, AGB-Recht, Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht
  • IT-Recht: Werkvertragsrecht, Lizenzrecht, Urheberrecht, Designrecht
  • Medienrecht: Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Jugendschutz

Unser bestehendes, gereiftes und weitgehend bewährtes Rechtssystem muss auf die Besonderheiten dieses Mediums angepasst werden, und zwar nicht nur als innerdeutsches Internetrecht, sondern gleichermaßen oder sogar insbesondere durch europäische Harmonisierung und internationale Abstimmung.


Unsere Beratungsfelder im IT- und Internetrecht:

Ähnlich vielfältig wie das Medium Internet gestaltet sich auch der Aufgabenbereich unserer Rechtsanwälte bei der rechtsanwaltlichen Beratung.

Unsere Rechtsanwälte beraten IT- und Internetprofis, vom Freelancer bis zum Mittelständler, bei der Vermarktung und dem Verkauf ihrer Dienstleistungen. Außerdem suchen Unternehmer aller Branchen den Rat unserer Rechtsanwälte bei der Präsentation ihres Unternehmens und dem Vertrieb ihrer Produkte im Internet.

Einige der wichtigsten Beratungsfelder unserer Rechtsanwälte sind:

  • Erstellung von AGB oder individuellen Verträgen für Software-, Webdesign-, Marketing-, Werbe- und sonstigen IT-Dienstleistungen
  • Durchführung dieser Verträge; Vertretung im Rechtsstreit bei Mängeln und anderen Leistungsstörungen
  • Überprüfung gewerblicher Internetauftritte hinsichtlich Veröffentlichungsvorschriften (Impressum usw.), Verbraucherschutz (Widerrufsbelehrungen, AGB-Recht usw.), Wettbewerbsrecht (Werberecht, Preisangabenverordnung, Abmahnwesen, Kartellrecht usw.), Urheber-, Marken-, und Persönlichkeitsrechten sowie Haftungsfragen (Hyperlinks, Framing, "Disclaimer", Foren, Webblogs, "Blogosphäre" usw.)
  • Domainrecht: Herausgabe, Verteidigung und Handel
  • Erstellung von AGB bei Vertragsabwicklungen über das Internet
  • Beratung in Fragen des Datenschutzes
  • Beratung im "eBay-Recht"
  • Im Falle einer Schutzrechtsverletzung (Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht): Rechtsverfolgung, Abmahnung, Unterlassungsaufforderung, Geltendmachung von Schadensersatz (gerichtlich wie außergerichtlich)
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen und unberechtigter Geldforderungen

Kosten:

Die rechtsanwaltliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten aller Art rechnet unsere Kanzlei in der Regel nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (-> RVG) ab.

Sonstige Beratungstätigkeiten unserer Rechtsanwälte bieten wir zu Stundensatzhonoraren an.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage unter "Kosten unserer Leistungen".

Gerne werden wir Ihnen auf eine unverbindliche Anfrage hin eine Einschätzung der Kosten der Rechtsberatung durch unsere Kanzlei zusammenstellen.