Lade...
>
Kartellrecht

Vertrieb - aber richtig

Kartellrecht? Das betrifft doch nur große Konzerne! Weit gefehlt! Kartellrecht betrifft jedes Unternehmen, vom kleinen Einzelkaufmann bis hin zu global tätigen Aktiengesellschaften. Deutlich wird dies, wenn man sich die Aufgabe des Kartellrechts vergegenwärtigt, nämlich die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zu erhalten.

Im Kern untersagt das Kartellrecht daher jegliche wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen. In der Fachwelt unterscheidet man drei Säulen des Kartellrechts:

  • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen "horizontal" (also zwischen Konkurrenten, z. B. Unternehmen treffen Preisabsprachen oder teilen den Markt regional untereinander auf) und "vertikal" (im Vertriebweg, z. B. Einflussnahme des Herstellers auf Preisgestaltung und Weiterverkauf)

  • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (z. B. in dem der alleinige Marktführer den Einzelhändler nur beliefert, wenn dieser sämtliche Konkurrenzprodukte aus dem Sortiment nimmt)

  • Fusionskontrolle (Zusammenschluss mehrerer Unternehmen)

Nach unserer Erfahrung wird innerhalb der Unternehmen kaum ein anderes Rechtsgebiet derart vernachlässigt. Das verwundert wenig, denn erst in den letzten Jahren haben die Kartellbehörden ihre Kapazität ausgebaut. Absprachen und Vertriebsgestaltungen, die man lange niemals hinterfragt hätte, werden in den kommenden Jahren verstärkt auf den Prüfstand gestellt werden.


Unsere Beratungsfelder im Kartellrecht:

Einige der wichtigsten Beratungsfelder unserer Rechtsanwälte sind:

  • Überprüfung von Vertragswerken, insbesondere im Vertrieb, im Hinblick auf deren kartellrechtliche Zulässigkeit

  • Kartellrechtliche Überprüfung von Maßnahmen wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

  • Zügige Prüfung kartellrechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz, Beseitigung, Wiederaufnahme der Belieferung, Widerruf etc.) bei unzulässigem Verhalten von Wettbewerbern und Vertragspartnern

  • Vertretung im Verfahren gegenüber den Kartellbehörden

  • Durchsetzung kartellrechtlicher Ansprüche durch Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage

  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen oder überzogener Forderungen


Kosten:

Die rechtsanwaltliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten aller Art rechnet unsere Kanzlei in der Regel nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (-> RVG) ab.

Sonstige Beratungstätigkeiten unserer Rechtsanwälte bieten wir zu Stundensatzhonoraren an.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Kanzleihomepage unter "Kosten unserer Leistungen".

Gerne werden wir Ihnen auf eine unverbindliche Anfrage hin eine Einschätzung der Kosten der Rechtsberatung durch unsere Kanzlei zusammenstellen.