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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

oder "Vom Umgang mit dem Kleingedruckten"

Im modernen Wirtschaftsleben schließt jeder von uns Tag für Tag eine Vielzahl von Verträgen, ohne sich dabei bewusst sein, welchen Erklärungsinhalt unser Verhalten im Einzelfall haben kann.

Warum auch: wer will sich schon beim morgentlichen Brötchenkauf jeden Tag aufs Neue über Detailfragen wie Mängelgewährleistung, Gerichtsstand, Zahlungsziele usw. einigen? So etwas regelt man am besten nur einmal für alle künftigen Verträge. Und wenn man mit den Vorgaben unserer Gesetzgebung nicht einverstanden ist, regelt man diese Fragen individuell in Form von AGB; unabhängig davon, ob man ein Brötchen, ein Buch, einen Fernseher, eine Werbeannonce in der Zeitung oder eben 50 Tonnen Düngemittel (ver)kauft. Gleiches gilt für Werk- und Dienstleistungen: Bereitstellung einer Internetplattform zum Auktionshandel oder anderen Serviceleistungen, Erstellung einer Homepage, Produkt- und Graphikdesign, Steuer- und Finanzberatung, anwaltliche Vertretung, Frisöre ...

"Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt"  (§ 305 Abs 1 BGB).

Die gesetzlichen Regelungen zu Form und Inhalt wurden ursprünglich in einem eigenen Gesetz (AGBG) verabschiedet und sind mittlerweile im BGB integriert. Auf europäischer Ebene wurden diese Regelungen Anfang der 90er weitgehend übernommen, indem die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, vergleichbare gesetzliche Regelungen zu erlassen. Außerhalb der EU finden dagegen häufig allgemein gehaltene Regelungen mit einer umfangreichen Kasuistik Anwendung.

AGB haben den Vorteil, dass sich bereits hier wichtige Regelungen treffen lassen, die für alle Verträge gelten die Sie abschließen. Sie sind daher für jeden von Interesse, der häufig gleichgeartete Verträge abschließt. Von Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt und Schadensersatzansprüchen, Lizenzierungen bis hin zum Gerichtsstand kann in den AGB im Rahmen des rechtlich Zulässigen nahezu alles geregelt werden. Doch hierbei ist Vorsicht geboten, denn es sind viele Grenzen und Einschränkungen zu beachten. Versuchen Sie daher nicht Ihre AGB ohne anwaltliche Hilfe zu erstellen!

AGB sind immer individuelle Regelungen, die auf den einzelnen Geschäftsbetrieb bzw. -ablauf angepasst werden müssen. Sie müssen allerdings grundsätzlich nur einmal erstellt werden und werden dann (unter bestimmten Voraussetzungen) immer Bestandteil Ihrer Verträge. Sie gewährleisten damit, dass alle Verträge zu Ihren Bedingungen zustande kommen, was meistens im Vergleich zu der ansonsten gesetzlichen Lage erhebliche Vorteile mit sich bringt! Wir entwickeln mit Ihnen individuell auf Ihren Geschäftsablauf angepasste AGB und zeigen Ihnen, wie Sie diese Regelungen wirksam in Ihre Geschäfte einbeziehen.

Achtung: Wenn Sie Ihre Verträge immer zu gleichen Konditionen schließen, können auch diese unter die AGB Kontrolle fallen, was mit erheblichen Nachteilen für Sie verbunden sein kann! Auch in diesem Fall sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.


Typische AGB:

  • AGB für Software-, Webdesign-, Marketing-, Werbe- und sonstigen IT-Dienstleistungen
  • AGB für Webshops (B2C / B2B)
  • AGB für eBay
  • AGB für Amazon
  • Nutzungsbedingungen für Internetportale
  • AGB für Übersetzer und andere Dienstleister
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